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Beratung und Abrechnung

Bei der Kostenberechnung für unsere Dienste wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz "RVG" auf der Basis der sich aus allen streitigen Ansprüchen ergebenden gegenstandwertes abgerechnet.

Je nach Einzelfall kann eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

Dabei wird in ihrem Interesse zunächst erörtert, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. Die Möglichkeit der Anwendung der Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe wird ebenfals geprüft.

Bitte beachten Sie, dass bei strafrechtlichen Mandanten von unserer Kanzlei ein Vorschuss verlangt wird. Die Höhe des Gesamthonorars bestimmt sich nach dem Einzelfall. 
 
 
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